Haus- & Gemeinschaftsordnung
Für ein angenehmes Zusammenleben sollten einige Regeln beachtet werden. Dies beinhaltet die Rücksichtnahme auf Deine Mitbewohner genauso wie auf Deine Nachbarn in den umliegenden Gebäuden. Bitte beachte die folgende Haus- und Gemeinschaftsordnung, die Bestandteil Deines Mietvertrags ist. Sie wurde Dir zusätzlich mit dem Mietvertrag ausgehändigt.
Das Wohnen im Haus ist nur auf der Grundlage eines gültigen Mietvertrages zulässig. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Verstöße gegen diese Ordnung können zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. Der Vermieter behält sich Änderungen der Hausordnung vor, soweit diese erforderlich sind. Änderungen werden per Aushang bekannt gegeben und sind zu beachten.
Bei dieser Hausordnung handelt es sich um eine Musterhausordnung. Abweichungen an einzelnen Standorten sind möglich. Maßgeblich ist stets die Hausordnung, die den jeweiligen Vertragsunterlagen beigefügt bzw. am Standort ausgehändigt wurde.
- Jeder Mieter ist verpflichtet, die ihm übergebene Mietsache sowie gemeinschaftliche Einrichtungen und Flächen pfleglich zu behandeln, sie nur für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden und vor Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung zu schützen. Dies gilt auch für überlassene technische Geräte. Die Kühlschränke sind regelmäßig zu reinigen. Waschmaschinen und Trockner im zentralen Waschmaschinenraum sind sofort nach Gebrauch zu säubern (z.B. verschüttete Waschmittel entfernen). Betriebsstörungen, Schäden oder sonstige Verschlechterungen sind umgehend dem Hausmeister bzw. der Hausverwaltung zu melden.
- Das Grillen über offener Flamme ist auf Balkonen, Loggien, Terrassen, oder in Gemeinschaftsräumen und auf Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Unter Berücksichtigung von Feuerschutz- und Sicherheitsmaßnahmen ist das Grillen mit einem Elektro-Grill nach Rücksprache mit dem Hausmeister und dessen Zustimmung gestattet.
- Balkone, Loggien, Terrassen und Gemeinschaftsräume und –flächen dürfen mit Ausnahme der üblichen Tischen, Stühlen, Liegen, Sonnenschirme und Pflanzen, nicht als Abstell- oder Lagerflächen benutzt werden.
- Es ist verboten, Gegenstände oder auch Zigaretten o.ä. aus dem Fenster der Häuser zu werfen. Sollte nachweislich eine Verschmutzung durch einen Bewohner verursacht werden, so wird diese vom Vermieter (kostenpflichtig für den Mieter/ Verursacher) beseitigt.
- Es ist nicht gestattet, Gegenstände oder Blumen auf den äußeren Fensterbänken abzustellen oder zu lagern. Das Abstellen/Lagern von Gegenständen oder Mobiliar in der Studentenapartmentanlage, insb. in den Fluren bzw. dem Gemeinschaftsraum ist nicht gestattet.
- Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Schließsysteme, Gas-, Wasser- und Sanitärbereich, Elektronetz, Antennen- oder Satellitenanlagen) sind nicht zulässig.
- Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt.
- Für die Reinigung der Apartments/Zimmer stehen hauseigene Staubsauger kostenlos zur Verfügung, die beim Hausmeister während seiner Sprechzeiten ausgeliehen werden können. Diese Gerätschaften sind pfleglich zu behandeln.
- Für das Waschen und Trocknen der Wäsche stehen gegen Entgelt im Waschsalon Waschmaschinen und Wäschetrockner zur gemeinschaftlichen Benutzung zur Verfügung. Die Gerätschaften sind entsprechend der ausgelegten Gebrauchsanleitung und ausschließlich über die installierten Münzzähler zu betreiben. Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung innerhalb der Apartments sind für das Wäschetrocknen ausschließlich die elektrischen Wäschetrockner zu verwenden.
- Sämtliche Verkehrsflächen (u.a. Hausflure, Treppenhaus, Aufzug, Waschraum und Technikräume) dürfen nicht mit Gegenständen der Mieter belegt werden. Ebenso ist in diesen Bereichen das Anbringen von Plakaten, Wandschmuck o.ä. untersagt. Die Gemeinschaftsflächen, Etagenflure und Fluchtwege dürfen nicht für Feiern oder ähnliche Veranstaltungen genutzt werden.
- Die Nutzung der Gemeinschaftsräume steht allen Bewohnern zu. Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen der Studentenwohnanlage dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durchgeführt werden. Mit der Möblierung ist sorgsam umzugehen. Insbesondere die Nutzung der Gemeinschaftsküche schließt die Reinigung ein.
- Die Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradräumen abzustellen. Der Vermieter behält sich vor, nicht ordentlich abgestellte Fahrräder zu entfernen, separat zu verwahren und auf Nachfrage zu den Sprechzeiten des Hausmeisters herauszugeben. Die untergestellten Fahrräder sind bei Auszug mitzunehmen.
- Jeder Mieter ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung in der Wohnanlage verpflichtet.
- Lärm ist zu vermeiden. Die Tonwiedergabe mittels technischer Geräte darf nur in Zimmerlautstärke erfolgen. In der Zeit von 22:00 bis 8:00 Uhr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Tonträger dürfen auch grundsätzlich nicht auf Balkone, Loggien, Terrassen oder auf sonstigen Gemeinschaftsflächen betrieben werden. Innerhalb von geschlossenen Gemeinschaftsräumen dürfen Tonträger nur in Zimmerlautstärke betrieben werden. Auf die nachbarschaftlichen Belange ist Rücksicht zu nehmen.
- Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen des Angebots an Mülltonnen eine Mülltrennung vorzunehmen, Details entnehmen Sie den Vorgaben an den Containern. Sämtliche Abfälle, mit Ausnahme von Sperr- und Sondermüll, gehören in die Müllcontainer und Mülltonnen. Verpackungsmaterialien und großvolumige Gegenstände sind vor Einwurf in den Müllbehälter in geeigneter Weise zu zerkleinern. Aus hygienischen Gründen ist darauf zu achten, dass die Umgebung der Mülltonnen nicht verunreinigt wird. Schließen Sie nach der Benutzung den Deckel des Müllbehälters sorgfältig und achten Sie darauf, dass keine Abfallreste zwischen Behälterrand und Deckel eingeklemmt werden.
- Die ausgehändigten Schließkarten sind sorgfältig aufzubewahren. Die Haustüren sind von 23:00 bis 7:00 Uhr verschlossen zu halten. Schließkarten dürfen an Hausfremde nicht weitergeleitet werden. Kartenverluste und Schlossdefekte sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. der Hausverwaltung zu melden. Eigenmächtige Nachfertigungen von Schließkarten, Ein-, Um- und Ausbau, sowie die Zerstörung von Schlössern sind untersagt.
- Das für die komplette Wohnanlage geltende Rauchverbot ist zu beachten.
- Das Halten von Tieren ist untersagt. Schädlingsbefall ist unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
- Beim Einzug sowie beim Auszug muss sich jede/r Mieter/in innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- bzw. abmelden.